Romantisches Franken - Urlaubsmagazin 2024

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1. Dieser Katalog wurde in Zusammenarbeit mit Gastgebern, Gemeinden und örtlichen Tourist Informationen erstellt. Die Angaben beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben gelieferten Unterlagen. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Katalog kann trotz großer Sorgfalt bei Recherche und Zusammenstellung keine Gewähr übernommen werden. Auch für Druckfehler übernehmen wir keine Verantwortung. Der Gebrauch dieses Gastgeberverzeichnisses zum Zweck kostenpflichtiger, gewerbsmäßiger Adressenveräußerung an Dritte ist unzulässig. Nachdruck, auch auszugsweise, insbesondere die Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken, ist nur mit Erlaubnis des Tourismusverbandes „Romantisches Franken“ möglich. Alle Rechte sind dem Tourismusverband „Romantisches Franken“ vorbehalten. Im Rahmen der Zimmervermittlung ist der Tourismusverband „Romantisches Franken“ lediglich als Vermittler für den jeweiligen Gastgeber tätig. Verträge, die durch den Tourismusverband vermittelt werden, kommen unmittelbar zwischen Gast und Gastgeber zustande. Eine Haftung des Tourismusverbandes für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Vorverhandlungen, die der Tourismusverband für den Gastgeber mit Interessenten führt. Wir freuen uns jederzeit über Anregungen, Ergänzungen und Kritik. Erläuterungen zu einzelnen Angaben: a) Inklusivpreise: Bei den im Unterkunftsverzeichnis genannten Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, pro Zimmer/Ferienwohnung und Tag, die alle Abgaben enthalten, einschließlich Bedienung und Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.). Besondere Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten, insbesondere Preisermäßigung bei längerer Aufenthaltsdauer bzw. Aufschlag bei kürzerer Aufenthaltsdauer. Wissenswertes Reisebedingungen Wir sind für Sie da! Organisation, Information und Buchung: Tourismusverband Romantisches Franken Am Kirchberg 4, 91598 Colmberg Tel. 09803/94141 info@romantisches-franken.de www.romantisches-franken.de REISEBEDINGUNGEN b) Kinderermäßigung: Nur soweit im Einzelfall ausdrücklich vereinbart. c) Übernachtung mit Frühstück: Preis für Übernachtung mit Frühstück. d) Halbpension: Im Preis sind enthalten: Übernachtung, Frühstück und eine Mahlzeit sowie die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Hauses gemäß Angebot im Verzeichnis. e) Vollpension: Im Preis sind enthalten: Übernachtung, Frühstück, Mittagessen, Abendessen sowie die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Hauses gemäß Angebot im Verzeichnis. f) Bettwäsche + Endreinigung: müssen lt. BGH-Urteil (Az.: I ZR 291/89) von vornherein festgelegt und in den Endpreis mit eingerechnet werden, es sei denn, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ausdrücklich freigestellt. 2. Der Gastaufnahmevertrag 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendung. 5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/ der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 2.4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers • von 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung, • von 80 % bei Übernachtung mit Frühstück, • von 70 % bei Übernachtung mit Halbpension bzw. 60 % bei Vollpension als richtig. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass dem Gastgeber ein geringerer Schaden als die eingeforderte Pauschale entstanden ist. 3. Zusatzanmerkungen a) Vermittlung in den Städten: Die Vermittlung der Zimmer in Hotels, Gaststätten und Pensionen sowie Privatunterkünften in den Städten Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg o.d.Tauber übernehmen auch die zuständigen Touristinformationen. b) Haustiere: Gastgeber, die das Mitbringen von Haustieren erlauben, sind mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Eine vorherige Absprache ist jedoch erforderlich. c) Angeln: An Sportangler werden Erlaubnisscheine nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Fischereischeines erteilt. d) Urlaub auf dem Bauernhof: Unter den im Verzeichnis aufgeführten Bauernhöfen bzw. Bauernhof-Pensionen befinden sich einige Häuser, die infolge strukturbedingter Umstellungen ihre Viehhaltung spezialisiert haben. Blick von der Burg Colmberg Blick von der Burg Colmberg © Romantisches Franken, F. Trykowski © Romantisches Franken, F. Trykowski 85

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