Wissenswertes und Service rund ums Buchen einer Unterkunft. Gastaufnahmevertrag, Reiserückrittskostenversicherung.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendung.
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers
Über unseren Partner Hanse Merkur bieten wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskotenversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie Ihren Urlaub z.B. wegen einer Krankeit oder eines Unfalls nicht antreten können.
Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Klassifizierung von Ferienzimmern und Ferienwohnungen wird nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes durchgeführt. Unabhängige Prüfer begutachten die einzelnen Objekte nach dieser Maßgabe. Jede einzelne Wohnung wird separat klassifiziert und erhält eine Urkunde mit dem erreichten Ergebnis. Die Ferienzimmer bis 9 Betten, erhalten eine gemeinsame Urkunde. Die DTV Sterne sind 8-zackig.
Weitere Informationen über die Klassifizierung von Ferienzimmern und Ferienwohnungen finden Sie hier.
Über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) werden Hotels, Hotel garnis sowie Aparthotels und Boardinghäuser mit Hotelcharakter mit der Deutschen Hotelklassifizierung klassifiziert. Die Sterne sind 5-zackig.
Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen mit gaststättenrechtlicher Konzession oder mehr als neun Gästebetten werden mit der Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen klassifiziert. Die Betriebe dürfen in ihrem Namen den Begriff "Hotel" nicht führen. Die Sterne sind 5-zackig mit vorangestelltem "G".